gesetzlich

gesetzlich

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ge|setz|lich [gə'zɛts̮lɪç] <Adj.>:
dem Gesetz entsprechend, vom Gesetz bestimmt:
die Eltern sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes; ich bin gesetzlich zu dieser Abgabe verpflichtet.
Syn.: legal, rechtlich.

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ge|sẹtz|lich 〈Adj.〉 auf einem Gesetz, auf den Gesetzen beruhend, dem Gesetz entsprechend, ihm gemäß ● die \gesetzlichen Bestimmungen; einer Sache \gesetzliche Form geben; der \gesetzliche Vertreter eines Kindes Elternteil od. Vormund; \gesetzlich anerkannt, begründet, festgelegt; \gesetzlich geschützt 〈Abk.: ges. gesch.〉 (Vermerk auf Geräten zum Schutz vor Nachbildung); auf \gesetzlichem Wege etwas erreichen; zu etwas \gesetzlich verpflichtet sein

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ge|sẹtz|lich <Adj.>:
einem Gesetz (1) entsprechend; durch Gesetze geregelt, festgelegt:
-e Bestimmungen;
ein -er Feiertag;
die -en Vertreter, Krankenversicherungen.

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ge|sẹtz|lich <Adj.>: einem ↑Gesetz (1) entsprechend; durch Gesetze geregelt, festgelegt: -e Bestimmungen; ein -er Feiertag; die Eltern sind die -en Vertreter des Kindes; ich bin ein -er (die Gesetze einhaltender) Mann, ein Mann des Anstandes (Th. Mann, Joseph 313); g. verankert sein.

Universal-Lexikon. 2012.

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